|
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dazu werden zahlreiche Hilfen und Leistungen angeboten. Um die Suche nach dem richtigen Angebot zu erleichtern, hier ein wenig Unterstützung und die zuständigen Ansprechpartnern im Überblick.
Wann eine Behinderung im rechtlichen Sinne vorliegt und was die verschiedenen Grade und Merkzeichen bedeuten, findet Ihr hier erläutert im Grad der Behinderung.
Bitte einen Antrag stellen auf Feststellung der GdB beim Träger Versorgungsamt
- bei der Antragstellung unbedingt eine gute ärztlich Dokumentation über Eure Beschwerden ( länger als 6 Mo. bestehend ) beifügen
- bittet Euren behandelnden Arzt Euch bei der Beantragung zuhelfen, zumal dieser das medizinische besser rüber bringt als Ihr als Laien
- schriftliche ärztliche Aussagen zu Euren Leiden etc.,
- ein Neufeststellungsantrag wird gestellt z.B. falls sich eine bereits festgestellte Behinderung verschlechtert hat, wird auch als Verschlechterungsantrag bezeichnet.
Eine übersichtliche Darstellung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft bietet das Kapitel Leistungen zur Teilhabe. Die Angebote reichen von Sachleistungen und finanziellen Hilfen bis zu Integrationsprojekten, Werkstätten und sonstigen Hilfen für behinderte Menschen.
Das Kapitel Frühsorge - Früherkennung - Vorsorge richtet sich an Eltern behinderter Kinder und zeigt Möglichkeiten der Frühförderung auf.
Auch innerhalb des Bildungssystems können zahlreiche Hilfen und Förderungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Im Kapitel Bildung finden Ihr diese nach Bildungsstufe (vorschulische, schulische, berufliche, akademische Bildung) gegliedert.
Im Kapitel Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen erhaltet Ihr einen Überblick über Berufsförderungsmaßnahmen und finanzielle Leistungen, die auch Arbeitgebern zugute kommen können, wenn diese behinderte Menschen beschäftigen.
Im Einzelnen informieren wir Euch über:
- begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Fachdienste der Integrationsämter
- den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
- den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Das Kapitel Erleichterungen & Hilfen informiert darüber, welche Förderungen und Vergünstigungen Ihr in Anspruch nehmen könnt. Darunter fallen beispielsweise:
- steuerliche Erleichterungen
- Erleichterungen Mobilität
- Erleichterungen rund ums Wohnen
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
Weitere Themen und Ausführungen sind nur für Vereinsmitglieder zugänglich.
|