Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Es wird stufenweise eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen als eigenständiger Bereich im Gesundheitsversorgungssystem der GKV mit gleich hohen speziellen Qualifikationsanforderungen für niedergelassene Vertragsärzte/innen und Krankenhäuser geschaffen.
Unter "Endbürokratisierung" in verschiedenen Bereichen ist zu lesen:
- Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Abrechnungsverfahren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und Krankenfahrten.
- Mehr Transparenz durch Veröffentlichung der zentralen Ergebnisse der Jahresrechnung der KK, obligatorische Prüfung und Testierung der Jahresrechnung durch Wirtschafts- bzw. Buchprüfer.
Gesundheitspolitische Informationen Nr. 1/2012:
Hier wird auf eine neue Broschüre zum Leuchtturmprojekt Demenz hingewiesen. Man kann sie bestellen unter:
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, Bestell-Nr.: BMG-F-10007
In diesem Blatt wird unter "Gesetzesänderungen zum 01.01.2012 " auch auf folgendes hingewiesen:
Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen
Versicherte, die langfristig Heilmittelbehandlungen wie z.B. Krankengymnastik benötigen, etwa Menschen mit schweren Behinderungen, können sich diese jetzt von ihrer Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen lassen. Die entsprechenden Heilmittelverordnungen des Arztes unterliegen dann nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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