Arge
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld §§ 117 ff. SGB III
Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind von vielen individuellen Voraussetzungen abhängig und teilweise sehr kompliziert. Nachfolgend nur die grundsätzlichen Bestimmungen. Genaue und verbindliche Auskünfte geben die Agenturen für Arbeit ( ehemals Arbeitsämter ).
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit § 125 SGB III
Wenn die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert ist, gibt es eine Sonderform des Arbeitslosengeldes, die so genannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Diese Zahlung überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann) bis eine andere Leistung, zum Beispiel Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld §§ 19 ff., 28 SGB II
Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten Arbeitslose nach dem Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. ALG II ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, wenn sie keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen.
Die Agenturen für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit ( bis 2003: Arbeitsämter ) sind unter anderem zuständig für
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II , und
- viele Leistungen im Bereich Rehabilitation und Behinderung
Mehrbedarfe
Mehrbedarfe § 21 SGB II
Der Mehrbedarf kommt bei den nachfolgenden Zielgruppen zu den Regelleistungen der Tabelle (s.o.) hinzu. Die Prozentangaben beziehen sich immer auf den maßgeblichen Regelsatz, je nachdem, ob es sich um einen Alleinstehenden, ein Kind unter bzw. über 14 Jahren oder den Partner handelt.








